Impressum für Website und Social Media: Pflichtangaben und die richtige Adresse
· 4 Min. Lesezeit
Pia SchneiderOffice Manager bei Firmenhafen
Viele Selbstständige denken beim Impressum nur an die Website. Doch auch geschäftlich genutzte Profile auf Instagram, LinkedIn, TikTok oder Facebook sind in aller Regel digitale Dienste mit Impressumspflicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben nötig sind, wie du sie auf Social Media sauber einbindest und warum die Adresse dabei der heikelste Punkt ist.
Wann ein Profil impressumspflichtig ist
Das DDG erfasst geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Ein Profil, über das du deine Leistungen bewirbst, Kunden gewinnst oder Produkte verkaufst, fällt in aller Regel darunter. Rein private Profile ohne geschäftlichen Bezug sind nicht erfasst. Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer scharf, im Zweifel gilt: lieber ein Impressum zu viel als eines zu wenig.
Die Pflichtangaben nach § 5 DDG
| Angabe | Rechtsgrundlage | Beispiel |
|---|---|---|
| Name und Anschrift | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Muster GmbH, Saarbrücker Str. 28, 10405 Berlin |
| Rechtsform und Vertretung | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Geschäftsführerin Erika Muster |
| E-Mail für schnellen Kontakt | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | kontakt@muster.de |
| Register und Nummer | § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG | Amtsgericht Charlottenburg, HRB 000000 |
| USt-IdNr. | § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG | DE000000000 |
So setzt du das Impressum auf Social Media um
Instagram und TikTok
Die Plattformen haben kein eigenes Impressumsfeld. Üblich ist ein Link in der Bio, der klar als „Impressum“ erkennbar ist und direkt zum Impressum führt. Ein Link-Tool mit vielen Unterseiten sollte das Impressum gut sichtbar enthalten.
LinkedIn und Xing
Bei Unternehmensseiten kannst du im Info-Bereich auf das Impressum verlinken. Bei persönlichen Profilen mit geschäftlichem Fokus empfiehlt sich ein Link im Kontaktbereich.
Für Seiten gibt es ein Feld für das Impressum im Bereich „Info“.
Wichtig ist bei allen Plattformen die Formulierung „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ aus § 5 Abs. 1 DDG. Ein Link, der erst nach mehreren Klicks auffindbar ist, ist riskant.
Die Adresse: der heikelste Punkt
Auf Social Media ist deine Reichweite oft größer als auf der Website. Steht dort die Wohnadresse im Impressum, wissen tausende Follower, wo du wohnst. Mit einer ladungsfähigen Geschäftsadresse vermeidest du das:
- Bei Firmenhafen steht dein Firmenname an Schild und Briefkasten in der Saarbrücker Str. 28, ohne „c/o“.
- Wir nehmen deine Post an und scannen sie am Tag des Eingangs.
- Die Adresse ist auch für Handelsregister, Gewerbeamt und Rechnungen nutzbar.
- Ab 29 € netto im Monat, monatlich kündbar.
Typische Fehler
- Kein Impressum auf dem Profil, weil man nur an die Website denkt.
- Impressum-Link versteckt in einer langen Linkliste.
- Unterschiedliche Adressen auf Website und Profil.
- Postfach statt ladungsfähiger Anschrift.
Häufige Fragen
Reicht ein Link auf das Impressum der Website?
In der Praxis ist das verbreitet, wenn der Link klar als Impressum erkennbar und direkt erreichbar ist.
Brauche ich auf jedem Profil ein eigenes Impressum?
Nicht zwingend eigene Texte, aber auf jedem geschäftlich genutzten Profil einen klaren Zugang zum Impressum.
Muss meine Privatadresse ins Impressum?
Nein, wenn du eine ladungsfähige Geschäftsadresse nutzt.

Fazit
Geschäftliche Social-Media-Profile brauchen in aller Regel ein Impressum. Ein klar beschrifteter Link auf das Impressum der Website ist die praktischste Lösung, mit einer Geschäftsadresse statt der Wohnadresse.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.